Nach dem Erbgang kann die beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts von Braunbehrens verschiedene Formen annehmen: Direkt im Anschluss an den Trauerfall wünschen viele Mandanten die Unterstützung bei den anfallenden ersten Schritten, wie beispielsweise dem Beantragen des Erbscheins oder die Kontaktaufnahme mit Banken und Vermietern.
Diese Hilfestellung macht insbesondere dann Sinn, wenn die Beteiligten Parteien nicht ausschließlich im Münchner Raum leben. Nach Erledigung dieser ersten Schritte liegt der Fokus auf dem strategischen Durchsetzen der Mandatsinteressen. Dies kann sowohl in dem Durchsetzen aber auch in der Abwehr von Ansprüchen liegen.
In einer Vielzahl der Fälle wird nicht eine Einzelperson bedacht sondern mehrere Personen, die dann eine Erbengemeinschaft bilden. Je mehr Erben in einer Erbengemeinschaft involviert sind, desto schwieriger kann sich deren Auseinandersetzung gestalten. Verschiedenste wirtschaftliche wie auch emotionale Interessen gilt es zu vereinen und einem Ergebnis zuzuführen.
Das kann sich bei schlechter Beratung als langwieriges und kostspieliges Unterfangen erweisen. So stehen in München immer wieder premium Gewerbeimmobilien leer, welche durch eine Erbengemeinschaft verwaltet werden, weil die Erbengemeinschaft über deren wirtschaftliche Nutzung uneins ist. Bedenkt man die derzeitigen Mieten in München können sich schnell immense Summen aufhäufen, welche unwiederbringlich verloren sind.
Im Laufe seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit hat Rechtsanwalt von Braunbehrens an der Auseinandersetzung unzähliger Erbengemeinschaften mitgewirkt und setzt den so aufgebauten Erfahrungsschatz ein, um die Interessen seiner Mandanten lösungsorientiert und strategisch durchzusetzen. Gehören Immobilien in- und um München zu der Erbmasse, kann für deren Bewertung auch auf ein Netzwerk an erfahrenen und seriösen Immobiliensachverständigen zurückgegriffen werden.
Stehen eine schnelle Lösung und das schnelle Generieren von Liquidität im Vordergrund, unterstützt Rechtsanwalt von Braunbehrens Mandanten auch bei der Verhandlung mit professionellen Erbteilskäufern und klärt über deren Vor- und Nachteile auf. Doch auch wenn man nicht zu dem Kreis der Erbengemeinschaft gehört und man durch die letztwillige Verfügung enterbt wurde, heißt dies in vielen Fällen nicht zwangsläufig, dass man leer ausgeht.
Als Abkömmling, Ehegatte oder in gewissen Fällen auch als Elternteil steht einem nach dem deutschen Recht ein Pflichtteilsanspruch in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils zu. Dieser Anspruch entsteht nach § 2306 BGB auch dann, wenn der Erbe einen belasteten Erbanteil ausschlägt. Diesen Geldanspruch gegen den oder die Erben hilft Rechtsanwalt von Braunbehrens durchzusetzen oder aus Erbensicht abzuwehren. Zudem macht sich eine anwaltliche Beratung auch dann bezahlt, wenn Pflichtteilsergänzungsansprüche im Raum stehen, weil der Erblasser versucht hat, die Erbmasse durch Vorabschenkung zu minimieren.