Anwalt für Erbrecht - Ihr Experte im Herzen Münchens

Willkommen auf der Informationsseite von Fachanwalt für Erbrecht von Braunbehrens, Partner der Anwaltskanzlei Advocatio im Herzen Münchens! Als Spezialkanzlei für Erbrecht in München beraten wir zu allen Themenbereichen rund um das Erbrecht mit besonderem Blick auf deren erbschaftssteuerlichen Auswirkungen.

Als Fachanwalt für Erbrecht ist Rechtsanwalt von Braunbehrens optimal für Ihr erbrechtliches Anliegen qualifiziert.

Herr Rechtsanwalt von Braunbehrens hat sich ausschließlich auf das Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht spezialisiert und berät Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte sowie Testamentsvollstrecker.

Fachanwaltstitel werden unter strengen Voraussetzungen von der Rechtsanwaltskammer München verliehen. Man muss eine Zusatzausbildung mit anschließenden Prüfungen erfolgreich absolvieren und eine hohe Anzahl an themenrelevanten Mandaten nachweisen können. Zudem erfordert das Führen der Titel einen steten Fortbildungsaufwand in dem jeweiligen Fachbereich.

Das Nachrichtenmagazin FOCUS zählt Rechtsanwalt Benno von Braunbehrens 2023 zu den Top-Erbrechts-Anwälten in ganz Deutschland.

Das Wirtschaftsmagazin Capital (Heft 06/2020, Heft 06/2021, Heft 06/2022 und Heft 06/2023) hat die Kanzlei Advocatio Rechtsanwälte GbR als eine der besten Anwaltskanzleien Deutschlands im Erbrecht ausgezeichnet.

Wenngleich das fintenreiche deutsche Erbrecht ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz erfordert, erschöpft sich eine seriöse Beratung nicht in dieser. Im Blick gehalten werden muss stets, dass ausgelöst durch erbrechtliche Übertragungen der Familienfrieden oftmals empfindlich gestört werden kann.

Ein großes Anliegen des Rechtsanwalts von Braunbehrens ist es daher, neben den wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Interessen auch die menschlichen Komponenten im Blick zu behalten und auch diese - beispielsweise in die Testamentsgestaltung - einfließen zu lassen.

Auch ohne Testament lässt der Gesetzgeber Erblasser und Erben nicht alleine. Umfangreich und umfassend ist die gesetzliche Erbfolge im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Der Erblasser muss sich allerdings stets vor Augen führen, dass es sich bei diesen Normen um Auffangregelungen handelt, welche eine sehr große Anzahl verschiedenster Erbgänge abdecken müssen. Dass es sich hierbei, um die individuell beste Regelung handelt ist daher eher unwahrscheinlich.

Eine maßgeschneiderte Lösung via Testament bringt nicht nur den individuellen Erblasserwillen besser zum Ausdruck, die gesetzliche Erbfolge erweist sich oft auch in steuerlicher Hinsicht als fatal. Im Ergebnis wird dann oft der Fiskus bedacht, anstatt das Ersparte den Hinterbliebenen zukommen zu lassen.

Da bei der Testamentsauslegung der Wille des Erblassers das entscheidende Element ist, erlebt man in der Praxis leider oft, dass einem vermeintlich unfehlbaren „Laientestament“ des Erblassers umfangreichen Gerichtsverfahrens zwischen Erben folgen. Ein vermeintlich klares und einleuchtendes Laientestament erweist sich aufgrund der hohen Komplexität des Erbrechts jedoch oftmals als steuerliche und zivilrechtlichen Vollkatastrophe.

Die umfassende und steueroptimierte Testamentsberatung und –gestaltung durch den Münchener Rechtsanwalt von Braunbehrens hilft hierbei jegliche Fallstricke zu vermeiden und eine klare und stringente Erbfolgeregelung zu treffen.

Inhaltlich setzt die Beratung durch Rechtsanwalt von Braunbehrens in der Münchener Erbrechtskanzlei sowohl im Vorfeld des Erbfalles ein, erstreckt sich aber auch auf die Auswirkungen eines Erbfalls für die Hinterbliebenen und sonstige Beteiligte wie Testamentsvollstrecker.

Beratung im Vorfeld des Erbgangs

Im Vorfeld des Erbfalls berät Rechtsanwalt von Braunbehrens zu einer Vielzahl von Themen. Beispielsweise zu steueroptimierten Übertragungsmöglichkeiten zu Lebzeiten des Erblassers, der Wahl zwischen dem gesetzlich vorgesehenen Erbregimes und einer autonomen testamentarischen Erbfolgeregelung, Unternehmensnachfolgeregelungen aber auch hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Gerade wenn es sich um größere Vermögen handelt, können unter der Ausschöpfung der eingeräumten Freibeträge mittels Schenkungen große Summen vollkommen erbschaftssteuerfrei übertragen werden. Ebenso gibt es erbschaftssteuerrechtliche Regelungen, die einen Generationswechsel im Familienunternehmen steuerfrei ermöglichen.

  • Beratung durch Kanzlei am besten nach Empfehlung
  • Ob Nord, Süd, West, Ost – ein Spezialist sollte Ihr Erbanliegen bearbeiten
  • Mandanten aus Neuhausen und Schwabing aber auch Pasing und Laim besuchen die Anwaltskanzlei
  • Neben dem Mediator spielen in der Mediation oft auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen eine entscheidende Rolle.
  • Früher als Experte für das Erbrecht in Neuhausen / Schwabing, findet die Rechtsberatung nun in der Innenstadt statt
  • Anwalt oder Anwältin – das persönliche Verhältnis muss für die beste Zusammenarbeit stimmen
  • Empfehlung und auch Bewertung durch fachfremde Anwälte erleichtern die Suche nach top Kanzleien
  • Ein guter RA kann oft den entscheidenden Durchbruch bewirken
  • Fachanwälte sind bester Garant für ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz
  • Das Steuerrecht spielt im Erbrecht eine ganz entscheidende Rolle
  • Ob im Münchner Osten oder bis nach Pasing – oft befinden sich Wohnung oder Haus im Nachlass

Die hierdurch realisierten Steuerersparnisse übersteigen die Kosten einer anwaltlichen Beratung um ein Vielfaches. Ähnliches Optimierungspotenzial bieten sogenannte Behindertentestamente. Durch diese kann ein behinderter Erbe am Nachlass partizipieren, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die staatlich gewährten Förderleistungen hat.

Beratung nach dem Erbfall

Nach dem Erbgang kann die beratende Tätigkeit des Rechtsanwalts von Braunbehrens verschiedene Formen annehmen: Direkt im Anschluss an den Trauerfall wünschen viele Mandanten die Unterstützung bei den anfallenden ersten Schritten, wie beispielsweise dem Beantragen des Erbscheins oder die Kontaktaufnahme mit Banken und Vermietern.

Diese Hilfestellung macht insbesondere dann Sinn, wenn die Beteiligten Parteien nicht ausschließlich im Münchner Raum leben. Nach Erledigung dieser ersten Schritte liegt der Fokus auf dem strategischen Durchsetzen der Mandatsinteressen. Dies kann sowohl in dem Durchsetzen aber auch in der Abwehr von Ansprüchen liegen.

In einer Vielzahl der Fälle wird nicht eine Einzelperson bedacht sondern mehrere Personen, die dann eine Erbengemeinschaft bilden. Je mehr Erben in einer Erbengemeinschaft involviert sind, desto schwieriger kann sich deren Auseinandersetzung gestalten. Verschiedenste wirtschaftliche wie auch emotionale Interessen gilt es zu vereinen und einem Ergebnis zuzuführen.

Das kann sich bei schlechter Beratung als langwieriges und kostspieliges Unterfangen erweisen. So stehen in München immer wieder premium Gewerbeimmobilien leer, welche durch eine Erbengemeinschaft verwaltet werden, weil die Erbengemeinschaft über deren wirtschaftliche Nutzung uneins ist. Bedenkt man die derzeitigen Mieten in München können sich schnell immense Summen aufhäufen, welche unwiederbringlich verloren sind.

Im Laufe seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit hat Rechtsanwalt von Braunbehrens an der Auseinandersetzung unzähliger Erbengemeinschaften mitgewirkt und setzt den so aufgebauten Erfahrungsschatz ein, um die Interessen seiner Mandanten lösungsorientiert und strategisch durchzusetzen. Gehören Immobilien in- und um München zu der Erbmasse, kann für deren Bewertung auch auf ein Netzwerk an erfahrenen und seriösen Immobiliensachverständigen zurückgegriffen werden.

Stehen eine schnelle Lösung und das schnelle Generieren von Liquidität im Vordergrund, unterstützt Rechtsanwalt von Braunbehrens Mandanten auch bei der Verhandlung mit professionellen Erbteilskäufern und klärt über deren Vor- und Nachteile auf. Doch auch wenn man nicht zu dem Kreis der Erbengemeinschaft gehört und man durch die letztwillige Verfügung enterbt wurde, heißt dies in vielen Fällen nicht zwangsläufig, dass man leer ausgeht.

Als Abkömmling, Ehegatte oder in gewissen Fällen auch als Elternteil steht einem nach dem deutschen Recht ein Pflichtteilsanspruch in Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils zu. Dieser Anspruch entsteht nach § 2306 BGB auch dann, wenn der Erbe einen belasteten Erbanteil ausschlägt. Diesen Geldanspruch gegen den oder die Erben hilft Rechtsanwalt von Braunbehrens durchzusetzen oder aus Erbensicht abzuwehren. Zudem macht sich eine anwaltliche Beratung auch dann bezahlt, wenn Pflichtteilsergänzungsansprüche im Raum stehen, weil der Erblasser versucht hat, die Erbmasse durch Vorabschenkung zu minimieren.

Kontaktieren Sie uns

Welche erbrechtliche Fragestellung Sie auch immer beschäftigt, Rechtsanwalt von Braunbehrens ist genau der richtige Ansprechpartner und freut sich bereits jetzt, Sie in seinen Münchner Büroräumen begrüßen zu dürfen!

Kontaktdaten