Ihr Fachanwalt in München
Rechtsanwalt Benno von Braunbehrens hat den Fachanwaltstitel Erbrecht durch die Rechtsanwaltskammer München verliehen bekommen. Diesen Fachanwaltstitel kann nur ein kleiner Kreis von Erbrechtsexperten in München aufweisen.
Diese beiden Fachanwaltstitel bilden für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate eine perfekte Symbiose, da erbrechtliche Problemstellungen eigentlich immer steuerliche Fragestellungen aufwerfen.
Welche Qualifikation bescheinigt ein Fachanwaltstitel?
Die Erlaubnis einen Fachanwaltstitel führen zu dürfen ist streng und transparent reglementiert und bescheinigt eine sehr hohe fachliche und praktische Qualifikation des Anwalts für die jeweiligen Rechtsgebiete.
Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer München sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltstitel frei einsehbar. Diese regelt die Fachanwaltsordnung.
Als Grundlinie wird vorausgesetzt, dass der Anwalt:
„besondere theoretische Kenntnisse nachweist, also Kenntnisse, die auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelt wird. Diese Kenntnisse müssen auch die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.“
Im Speziellen wird für den Fachanwaltstitel Erbrecht und für den Fachanwaltstitel Steuerrecht folgendes vorausgesetzt und von der Rechtsanwaltskammer München überprüft:
Theorie:
- Ein mindestens 120 stündiger Fachanwaltslehrgang muss für jeden Fachanwaltstitel absolviert werden.
- Der Fachanwaltstitel Steuerrecht umfasst weiterhin eine 40 stündige Ausbildung in Buchhaltung und Finanzwesen.
- Am Ende des Kurses wird das theoretisch erworbene Wissen in Form mehrerer schriftlicher Prüfungen abgeprüft.
Praxis:
Sowohl der Fachanwalt im Erbrecht als auch der Fachanwalt im Steuerrecht setzt voraus, dass eine große Anzahl an themenrelevanten Fällen von dem jeweiligen Rechtsanwalt bearbeitet wurde. Um einen Nachweis zu haben, dass das praktische Wissen auch aktuell ist, erstrecken sich die nötigen Fallzahlen auf die letzten drei Jahre. Betrachtet wird auch nur der jeweilige Berater und nicht die Kanzlei als Gesamtheit.
- Der Fachanwaltstitel Erbrecht erfordert den Nachweis mindestens 80 Fälle betreut zu haben, deren absoluter Schwerpunkt erbrechtliche Problemstellungen darstellen muss. Hiervon müssen mindestens 20 Verfahren in einem rechtsförmlichen Verfahren – vor Gericht oder im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit – geführt worden sein.
- Um den Fachanwaltstitel Steuerrecht führen zu dürfen, muss der Rechtsanwalt mindesten 50 steuerrechtliche Fälle bearbeitet haben. Es müssen dabei alle Gebiete im Sinne von § 9 FAO umfasst sein. Zehn oder mehr dieser Fälle müssen im Rahmen eines Einspruchs- oder Klageverfahren bearbeitet worden sein. Weiterhin müssen fünf Fälle alle Steuerarten des § 9 Nr. 3 FAO beinhalten.
Der Fachanwaltstitelbewerber muss über diese Fälle eine dezidierte Fallliste erstellen, welche anschließend von drei, von der Rechtsanwaltskammer München berufenen Fachanwälten aus dem jeweiligen Gebiet ggf. unter Anforderung von Stichproben untersucht wird.
Aktualität durch stete Fortbildungen
Der Fachanwalt im Erbrecht und der Fachanwalt im Steuerrecht verlangen neben den genannten Anforderungen auch einen steten Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO. Mindestens 15 Stunden themenrelevanter Fortbildung im Jahr müssen für jeden der Fachanwaltstitel nachgewiesen werden. Herr Rechtsanwalt von Braunbehrens ist hierbei nicht nur passiver Zuhörer. Er ist selbst Dozent in der Fachanwaltsfortbildung und unterrichtet in München für die renommierte GJI – Gesellschaft für Juristen-Information, wie auch bundesweit für EIDEN juristische Seminare. Zudem unterrichtet er Erbrechtsanwälte regelmäßig auch für die Rechtsanwaltskammer München.